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Geschäfts-
und Lieferbedingungen
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§
1 Allgemeines - Geltungsbereich
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1) |
Unsere
Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. |
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2) |
Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt. |
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3) |
Unsere
Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. |
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§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
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1) |
Ist
die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu
qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen
annehmen. |
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2) |
An
Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt
auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich"
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. |
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§
3 Preise - Zahlungsbedingungen
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1) |
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise "ab Lager", ausschließlich
Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. |
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2) |
Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. |
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3) |
Der
Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. |
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4) |
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen
ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen
Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. |
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5) |
Aufrechnungsrechte
stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. |
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§
4 Lieferzeit
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1) |
Der
Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus. |
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2) |
Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten. |
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3) |
Kommt
der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. |
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4) |
Sofern
die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist. |
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5) |
Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs.
2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach
den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns
zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend
zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung
in Fortfall geraten ist. |
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6) |
Wir
haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt. |
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7) |
Wir
haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von
uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist
aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. |
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8) |
Im
Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede
vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung
in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht
mehr als 5% des Lieferwertes. |
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9) |
Weitere
gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. |
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§
5 Gefahrenübergang - Verpackungskosten
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1) |
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist Lieferung "ab Lager" ohne Verpackung und Fracht
vereinbart. |
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2) |
Für
die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen. |
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§
6 Mängelhaftung
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1) |
Mängelansprüche
des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. |
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2)
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Soweit
ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl
zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder
zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im
Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck
der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach
einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. |
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3) |
Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. |
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4) |
Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. |
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5) |
Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist
aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. |
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6) |
Soweit
dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung
zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt. |
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7) |
Die
Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für
die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. |
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8) |
Soweit
nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen. |
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9) |
Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. |
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10) |
Die
Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den
§§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt
fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. |
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§
7 Gesamthaftung
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1) |
Eine
weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen,
ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer
Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß
§ 823 BGB. |
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2) |
Die
Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung
Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. |
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3) |
Soweit
die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
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§
8 Eigentumsvorbehaltssicherung
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1) |
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir
sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. |
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2) |
Der
Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. |
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3) |
Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit
wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
§ 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns
entstandenen Ausfall. |
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4) |
Der
Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs-
oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen,
dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt. |
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5) |
Die
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache. |
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6) |
Wird
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der
Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist,
so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig
Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns. |
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7) |
Der
Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen
gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. |
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8) |
Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert
unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als
10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns. |
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§
9 Gerichtsstand - Erfüllungsort
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1) |
Sofern
der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand;
wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht
zu verklagen. |
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2) |
Es
gilt allein das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland;
die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. |
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3) |
Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. |
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Amtsgericht
Darmstadt
HRB 87672
Steuer-Nr.: 007 231 07329
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Firmensitz:
Einsteinstrasse 26
64859 Eppertshausen
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Ralf Depcik |
Bankverbindung:
Commerzbank, Frankfurt/Main
Konto-Nr.: 370 041 000
BLZ 500 800 00
IBAN: DE36 5008 0000 0370 0410 00
SWIFT-BIC.: DRES DE FF
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Volksbank
Eppertshausen
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BLZ 508 655 03 |
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